Locaboo verpflichtet sich gegenüber ihren Kunden Leistungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Anforderungen nach Art. 28 DSGVO kostenfrei zu leisten. Diese sind: Meldung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber im Zuge von Sicherheitsvorfällen oder bei Anfragen der Aufsichtsbehörde, Weiterleitung von Betroffenenanfragen an den Auftraggeber, Bearbeitung von Fragen zur Auftragsverarbeitung, Bereitstellung von Informationen (Auditberichte) zur regelmäßigen Überprüfung durch den Auftraggeber. Nachdem locaboo vielen Kunden diese Software zur Verfügung stellt, können Einzelanfragen zu einem Multiplikator hinsichtlich des Aufwands führen. Aus diesem Grund können für Einzelanfragen zusätzliche Kosten, wie folgt, anfallen: Vor-Ort-Kontrollen des Auftraggebers ohne Fehlverhalten der locaboo, Bearbeitung von Betroffenenanfragen nach Art. 12-22 DSGVO von Softwarenutzer/Kunden des Auftraggebers. Für diese Tätigkeiten ist eine Kostenerhebung gerechtfertigt, siehe auch https://www.lda.bayern.de/de/faq.html.