Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) der Locaboo beschreibt im Speziellen den Betrieb einer Software als SaaS (locaboo).
Der AVV ist Bestandteil der AGB und dieser gilt mit Abschluss der AGB als angenommen. Mit Inkrafttreten der DSGVO ist ein gesonderter Abschluss in Papierform nicht mehr erforderlich.
Damit wollen wir den Prozess zum Abschluss des AVV vereinfachen und kostenneutral gestalten. Sofern Sie auf den Abschluss eines individuellen AVV wünschen, muss dieser vorausgefüllt uns zur Verfügung gestellt werden.