Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der AGB und dieser gilt mit Abschluss der AGB als angenommen. Mit Inkrafttreten der DSGVO ist ein gesonderter Abschluss in Papierform nicht mehr erforderlich.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der AGB und dieser gilt mit Abschluss der AGB als angenommen. Mit Inkrafttreten der DSGVO ist ein gesonderter Abschluss in Papierform nicht mehr erforderlich.