Die Ziffer 11 des AGB stellt keinen Haftungsausschluss im Sinne datenschutzrechtlicher Anforderungen dar, dies wird im Auftragsverarbeitungsvertrag unter Ziffer 13 Abs. 5 „Rangfolge“ beschrieben. Im AVV sind keine gesonderten Regelungen zur datenschutzrechtlichen Haftung getroffen, demnach gelten die gesetzlichen Regelungen des Art. 28 Abs. 4 sowie des Art. 82 DSGVO.